Unlängst beim LAS versuchte LA Dr. Brugger an Hand eines (interessanten) Gutachtens den Vorwurf wegen eines nicht auffindbaren Finanzertrages in 6stelliger Höhe erneut Nachdruck zu verleihen. Auf Nachfrage des verantwortlichen Kassiers musste LA Dr. Brugger einräumen, dass sich diese Behauptung auf eine „was wäre wenn“ Rechnung stützt. Hätte die Agrargemeinschaft dieses Geld aus wirtschaftlichen Einrichtungen nicht wie üblich bei einem heimischen Geldinstitut auf ein Sparbuch gelegt sondern am Finanzmarkt in besser verzinste Anleihen angelegt, hätte wahrscheinlich in einem langen Zeitraum dieser unauffindbare Finanzertrag erwirtschaftet werden können.
Dieser unauffindbare Finanzertrag reicht offenbar aus, um einen unbescholtenen Funktionär einer Agrargemeinschaft beim Korruptionsstaatsanwalt anzuzeigen – erfolglos selbstverständlich – aber für eine negative Zeitungsmeldung hat der Vorwurf allemal gereicht.
Warum wohl wird derzeit den Gemeinden untersagt solche Anlagen zu tätigen?
War ein einfacher Agrarfunktionär gescheiter als die Finanzabteilung von z.B. Salzburg?
Wer wäre wohl zur Verantwortung gezogen worden, wenn solche Kapitalgeschäfte negativ ausgegangen wären, wie in Salzburg u.a. ?
Fazit: Wir sollten LA Dr. Brugger in nächster Zeit einige male im Agrarstreit als Zeugen laden lassen. Dann müsste sich dieser unter Wahrheitszwang unseren Fragen stellen. Das wäre absolut spannend wenn Dr. Brugger wahrheitsgemäß beantworten müsste, mit wem die k.k. Beamten 1847 verhandelten.
Waren diese Verhandler eine Vertretung der politischen Gemeinde oder waren dies die eigens dazu gewählten Vertreter der im landesfürstlichen Wald eingeforsteten holzbezugsberechtigten Stammsitzliegenschaften und der radizierten Gewerbe?
spannend – spannend
Nachtrag aus Wikipedia:
Sie heißen radizierte Gewerbe, wenn sie im Grundbuch eingetragen und damit wie anderes Zubehör gemeinsam mit dem Haus übertragbar waren, oder …