Mit 30.06.2016 läuft die Frist zur Geltendmachung aller Entschädigungsansprüche der Agrargemeinschaften und deren Mitglieder aus. Welche Entschädigungsansprüche gestellt werden können und wie diese geltend zu machen sind, darüber informiert diese außerordentliche Vollversammlung.
AGRAR – WEST & Plattform AGRAR
Einladung zur außerordentlichen Vollversammlung
Donnerstag, 3. Dezember, um 20.00 Uhr
Oberlandsaal Haiming
Die Vereine Agrar-West und Plattform-Agrar laden alle AGRARIER zur außerordentlichen Vollversammlung und Informationsveranstaltung ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung durch die Vereinsobleute
- Prozessfinanzierung was ist das?
- Enteignungsentschädigung für Agrarier – Mustervertrag Prozessfinanzierung
3.a) Agrargemeinschaften – Mustervertrag
3.b) Agrarier / Mitglieder von Agrargemeinschaften – Mustervertrag
- Mitgliederbereich www.agrar-info.at
- Anfragen und allfällige Diskussion
HINWEIS:
Der Tiroler Landesgesetzgeber hat für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen der Enteignung per TFLG-Novelle 2014 eine Ausschlussfrist zur Geltendmachung solcher Ansprüche vorgesehen. Diese Frist endet am 30.06.2016 – für Agrargemeinschaften und Mitglieder.