Agrarstreit – Geschichte in Zahlen

In der Tiroler Tageszeitung vom 17.04.2015 waren Agrargemeinschaften Thema des Tages.

Unter „Große Flächen“ stand zu lesen: „ In Summe dürften den Gemeinden rund 3500 Quadratkilometer Gemeindegut entzogen worden sein! (pn)“

1.) Wahrheit ist, dass 43 % davon, das sind 1680 km², als typisches Gemeindegut im grundbücherlichen Eigentum der Gemeinden standen und stehen. Dieses typische Gemeindegut ist mit Holz und Weiderechten der Stammsitzliegenschaften belastet.

2.) Wahrheit ist, dass 29 % davon, also 1130 km², als typisches Agrargemeinschaftsgut im grundbücherlichen Gemeinschaftseigentum von Stammsitzliegenschaften (Agrargemeinschaften) standen und stehen und vornehmlich der Befriedigung des Haus und Gutsbedarfes an Wald und Weide zu dienen haben.

3.) Wahrheit ist, dass 29 % davon, also 1148 km², als atypisches Gemeindegut von den Agrarbehörden festgestellt wurde, welches „ Durch aus heutiger Sicht verfassungswidrige Übertragung von Gemeindegut an Agrargemeinschaften entstanden ist“ (pn). Korrekter wäre: Aus heutiger Sicht verfassungswidrige Feststellung von Eigentum der Agrargemeinschaft durch die Beamten der Agrarbehörde auf Grundlage des damals geltenden TFLG.

Die Zeit der geschichtlichen Beurteilung ist angebrochen, deshalb wird auch für Politik und Presse die Wahrheit über die Propaganda schließlich obsiegen.

PS: Die Zahlen stammen aus der offiziellen Veröffentlichung des Gemeindeverbandes.