Wir haben unser Ziel nicht erreicht. Trotz Vorlage aller Urkunden, die unseren historischen Eigentumsanspruch eindeutig beweisen, sind die politischen und rechtlichen Entscheidungen in Tirol und Österreich gegen unser Gemeinschaftseigentum ausgefallen. Tiroler Bauern wurden in ihrem Eigentumsanspruch auf Almen und Wälder auf die Zeit vor 1848 zurückgeworfen. Selbst die kaiserliche Anerkennung des privaten Eigentums an Almen und Wäldern von 1847/1848 (Forsteigentumspurifikation) wurde, höchstgerichtlich bestätigt, in rabulistischer Form als Anerkennung eines öffentlichen Eigentums ( Gemeindeeigentum ) uminterpretiert.
Wir haben alle unsere Möglichkeiten als Verein ausgeschöpft. Wir haben uns mit unseren Urkunden an den Bundespräsidenten, das Verfassungsgericht, das Verwaltungsgericht, den Nationalrat, den Landeshauptmann, den Tiroler Landtag, den Österreichischen Bauernbund usw. gewandt. leider ohne nennenswerten Erfolg. Der politische Zeitgeist beeinflußte sebst die Höchstgerichte. Deshalb wurde bäuerliches Gemeinschaftseigentum ( Agrargemeinschaften) und damit die Bauern und Mitglieder de facto entschädigungslos zu Gunsten der politischen Gemeinde enteignet.
Für den nächsten logischen Schritt, die Forderung nach Enteignungsentschädigung, letztlich an den Staat Österreich, bei den Europäischen Gerichtshöfen durchzusetzen, waren unsere Statuten und unser Vereinszweck nicht mehr zielführend. Deshalb war richtig, für diesen Zweck den Nachfolgeverein „Verein zur Förderung der Eigentümerinteressen in Tirol“ mit Obmann Willi Schlögl zu gründen.
Agrar West bleibt nach wie vor im Internat abrufbar – einfach zum Nachschauen über die Aktivitäten des Vereins.