Prozessfinanzierung und Agrargemeinschaft?

Was hat Prozessfinanzierung mit Agrargemeinschaften zu tun?

Fritz Dinkhauser hat in seinen Wutausbrüchen Schadenssummen von Zig-Milliarden für die Gemeinden genannt. Diese Streitwertsummen haben Prozessfinanzierer im In- und Ausland hellhörig gemacht. Schnell wurde ein mögliches Geschäft gewittert. Namhafte Juristen sehen in der Wirkung des TFLG i.d.g.F. eine entschädigungslose Enteignung der Agrargemeinschaften, die im internationalen Recht äußerst bedenklich wäre. Sehen doch Bestrebungen im internationalen Recht sogar schon Haftungen der Staaten für ausländische Investoren vor.

Selbstverständlich darf ein Staat im öffentlichen Interesse auch enteignen. Jedoch nicht entschädigungslos. Der Staat Österreich hat in Form der Gesetzgebung des Landes Tirol und der nationalen Rechtsprechung die Agrargemeinschaften und damit die anteilsberechtigten Mitglieder entschädigungslos enteignet.

Nach genauer Prüfung der Fakten durch die Juristen einer international tätigen Prozessfinanzierungs-Gesellschaft haben die vom TFLG betroffenen, gegen die Rechtskraft früherer Bescheide, neuerdings festgestellten Gemeindegutsagrargemeinschaften tatsächlich ein Angebot für die Prozessführung erhalten.

Die Juristen der Prozessfinanzierungsgesellschaft gehen davon aus, dass der Staat zum Schadenersatz für die Entscheidungen seiner Gesetzgeber und seiner Gerichtsbarkeit verpflichtet werden kann.

Auch wenn die politischen Vertreter des Landes Tirol verkünden,  dieses Thema Agrargemeinschaften sei gegessen, könnte das Thema Agrargemeinschaften noch manches politische Sodbrennen auslösen.                      Es kann noch  sehr, sehr  spannend werden.