Prozessfinanzierung stammt aus den Vereinigten Staaten. Immer weiter verbreitete sich dort die Praxis großer Konzerne, bei Klagen auf Schadenersatz usw. mit Hilfe einer Armada bester Anwälte den Streitwert und die Prozesskosten extrem in die Höhe zu treiben. Der Durchschnittsbürger wurde so von Schadenersatzklagen abgeschreckt und konnte gegen so ungleich starke Gegner die Prozessrisiken nicht mehr tragen. Deshalb konnten berechtigte Schadenersatzforderungen gegen Wirtschaftsgiganten schon gar nicht mehr gestellt werden.
Dieses rechtliche Ungleichgewicht galt es zu durchbrechen. Anfänglich waren es private Finanziers, die in wenigen Fällen zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche des kleinen Mannes einfach aushalfen. Schließlich entdeckten diese privaten Finanziers die Prozessfinanzierung als ein lukratives Geschäftsmodell. So entstanden Prozessfinanzierungsgesellschaften (PFG) mit ebenfalls besten Anwälten als Gegenpol zur Praxis der Großkonzerne. Diese PFG´s arbeiten auf reiner Erfolgsbasis, entlasten damit den Kläger vom Prozessrisiko, sind aber an den erstrittenen Schadenersatzzahlungen meist mit vorher vereinbarten Prozentsätzen beteiligt.
Selbstverständlich prüfen die Anwälte einer PFG vorher genau, welche Schadenersatzfälle diese übernehmen. Logischerweise werden von einer PFG nur Prozessfinanzierungen übernommen, die sich von der Höhe der Ansprüche lohnen und eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg haben. Daher ist in den Vereinigten Staaten ein Schadenersatzprozess auch schon halb gewonnen, wenn diesen eine PFG als interessanten Fall annimmt.
Die Globalisierung bringt mit sich, dass Europas Konzerne ebenfalls die Praxis der US Konzerne bei Schadenersatzklagen übernommen haben. Klar dass auch in Europa, vor allem in Frankreich und Deutschland, aber auch in Österreich solche PFG´s nach amerikanischem Muster tätig geworden sind.