Agrarier auf Anklagebank!
„Wieder einmal endet eine Anklage gegen Agrarier vor Gericht mit einem Freispruch“.
So analysiert Herr Fellner in der TT am Montagmorgen. Diese wiederholten Freisprüche vom Vorwurf der Untreue könnten durchaus auch andere Gründe haben.
Gibt es etwa diese angeklagte Untreue überhaupt nicht? Sitzen vielleicht einfach „die Falschen“ auf der Anklagebank? Hat vielleicht im Agrarstreit das Verwaltungsrecht das ABGB ausgehebelt? Haben vielleicht frühere Verwaltungsbeamte des Landes Tirol in rechtsgültigen Bescheiden bei Agrargemeinschaften das jeweils geltende Flurverfassungsrecht korrekt angewandt? Oder haben dieselben Beamten vielleicht bestehende Gesetze in Bescheiden verfassungswidrig angewandt? Kann man die bescheidunterworfenen Bauern für „offensichtlich verfassungswidrige Bescheide (pn)“ bestrafen? Bekanntlich kann ein Richter ausschließlich nur zum vorliegenden Fall richten! Bekanntlich darf ein Richter nicht einfach sagen „bringt mir die wahren Täter“! Die Zweifel der Richter an der Täterschaft der Bescheidunterworfenen sind offensichtlich, so offensichtlich, das diese den einfachen Rechtssatz: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ im Sinne von Gerechtigkeit einfach aushebeln müssen.
Analysiert toni