Im Jahre 2005 hat die Agrargemeinschaft Obsteig den Vertrag für eine Nutzungsrechtablöse bei der Agrarbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Bis dorthin wurden solche Verträge anstandslos innerhalb von 6 Wochen mit dem agrargehördlichen Genehmigungsvermerk zur grundbücherlichen Durchführung freigegeben.
Das erste große Liegen begann.
Nach drei Jahren stellte die Agrarbehörde auf Urgenz fest, dass dieser Vertrag nicht genehmigungsfähig sei, weil ein Nutzungsrecht nur wieder mit einer Stammsitzliegenschaft verbunden werden könne. Pech für die Agrarbehörde, dass die Agrargemeinschaft Eigentümerin einer Stammsitzliegenschaft ist und folglich mit einem Vertragszusatz vom Juni 2008 der Aufforderung der Agrarbehörde voll entsprechen konnte.
Das zweite große Liegen begann.
Nach weiteren fünf Jahren, auf Urgenz eines Notars bestätigt die Agrarbehörde, dass die Originalvertäge bei der Agrarbehörde verwahrt lagen, dass zur Erreichung einer agrarbehördlichen Zustimmung ein neuerlicher Vollversammlungsbeschluß (2013) notwendig sei, selbstverständlich unter Ladung der Gemeindevertretung.
Dazu ein Originalzitat von em. Hofrat Dr. Guggenberger:
„Die Agrarbehörde findet immer einen Grund für eine Ablehnung“!
Dieser Spruch scheint sich im Gemäuer der Agrarbehörde dauerhaft eingenistet zu haben.
meint toni