Im Zufallsgenerator

Bei über 4.000 Waldparzellen der KG Obsteig  kommt es relativ häufig vor, dass einzelne Nutzungrechte der Stammsitzliegenschaften nicht im Grundbuch aufscheinen.

Üblicherweise hat die Agrarbehörde bisher nach Einsicht in das vom zuständigen Waldaufseher dauern evident gehaltene Waldbuch und bei Feststellung, dass weder die Agrargemeinschaft  noch jemand anderer Anspruch auf dieses Nutzungsrecht erhebt, den letzten ruhigen Rechtszustand amtswegig im Grundbuch richtigstellen lassen.

2013 regierte Kommissar Zufall. Zwei völlig idente Sachverhalte, Nutzunsrechte seit Generationen von den jeweiligen Familien genutzt, mit ihren historischen Holzmarken kenntlichgemacht, wurden nach Feststellungsanträgen der Betroffenen einmal amtswegig im Grundbuch richtiggestellt und einmal wurde das Nutzungsrecht als nicht existent festgestellt.

Darf der Unterlegene beim Höchstgericht nach dem Gleichheitsgrundsatz fragen?

Steigt so das Vertrauen in Entscheidungen der Behörde?

fragt toni

 

 

 

 

 

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