Haben 65 Jahre danach die Tiroler Landesbehörden, der Gemeindeverband u.a. mit Hilfe ihrer Schergen (alter Ausdruck für politische Hilfskräfte) LA Brugger und Hofrat Guggenberger u.a. einem nationalsozialistischen Enteignungsgesetz (Reichsdeutsche Gemeindeordnung) gegen viele Tiroler Agrargemeinschaften nachträglich zum Durchbruch verholfen?
War dies dem Rechtsstaat Österreich bewusst, als er diese Enteignung bestätigte?
Wäre der Rechtsstaat Österreich nicht eher der Restitution verpflichtet als der verspäteten Durchsetzung nationalsozialistischer Enteignungsgesetze?
Werden wir in Österreich einen Staatsmann oder Richter finden, der sich dieses Unrechtes annimmt?
Gibt es von Obigen keinen mehr der das Format von Thomas Morus (1478 – 1535) hat, zumal keiner dessen Schicksal heute fürchten müsste?
Es ist an der Zeit, diese Fragen öffentlich zu stellen
meint Toni Riser