Protestaktionen ??

In mehreren Anrufen und Mails wurde von Agar West gefordert, jetzt endlich gemeinsame Protestaktionen zu starten.  Ich ersuche alle jetzt zu recht frustrierten und zu recht zornig gewordenen Agrarier keine Protestmaßnahmen zu setzen, die sich gegen die Bevölkerung richten( keine Loipen, Spazierwege oder Fahrwege absperren).

Das neueste VfGH Erkenntnis vom 11.11.2013 um 11.11 öffentlich bekannt geworden bewirkt in seiner Konsequenz die offensichtlich absichtliche wirtschaftliche Zerstörung der Agrargemeinschaften. Gleichzeitig wirft dieses Erkenntnis eine lange Reihe neuer Fragen auf:

Kann dem Obmann einer Agrargemeinschaft die strafrechtliche Verantwortung für einen Weg zugemutet werden, wenn dieser Weg von nun an überwiegend der Optimierung des summierten Substanzertrages der Ortsgemeinden dient?

Wie kann die angekündigte TfLG Novelle sicherstellen, dass die Ortsgemeinden verpflichtet sind, die Mittel zur Verfügung zu stellen, welche für die Erhaltung des  verkehrssicheren Zustandes  der  Wege,  oder zur Wiederherstellung nach Elementarereignissen notwendig sind?

Kann die Agrarbehörde unter diesen neuen Umständen die bisherige, in fast allen Regulierungen angeführte Verpflichtung eines jeden Agrargemeinschaftsmitgliedes zur Annahme Wahl zu Obmann/Obfrau oder eines Ausschussamtes  aufrecht erhalten?

 

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