Ausgerechnet der Obmann des Tiroler Bauernbundes bringt die Novelle zum TFLG 1996 in den Tiroler Landtag ein.
Auszug aus den „Parlamentarischen Unterlagen“:
GZ: 151/2014 Ein Gesetz mit dem das Tiroler Landesverwaltungsgesetz geändert wird
Einbringer: Abteilung Verfassungsdienst, Günther Platter
Führender Ausschuss: Ausschuss für Rechts- Gemeinde- und Raumordnung
GZ: 158/2014 Ein Gesetz mit dem das Tiroler Bergsportführergesetz geändert wird
Einbringer: Abteilung Verfassungsdienst, Günther Platter
Führender Ausschuss: Ausschuss für Rechts- Gemeinde- und Raumordnung
GZ: 157/2014 Ein Gesetz mit dem das Tiroler Flurverfassungslandesgesetz geändert wird
Einbringer: Abteilung Verfassungsdienst, ÖR Josef Geisler
Führender Ausschuss: Ausschuss für Rechts- Gemeinde- und Raumordnung
LH Günther Platter hat die heiße Kartoffel geworfen und ausgerechnet der Obmann des Tiroler Bauernbundes hat sie aufgefangen. Das nennt man wohl Dummheit oder Kadavergehorsam.
Für die Nachwelt wird als historisches Ereignis in der Eigentumsfrage der Almen und Wälder zu lesen sein – Ökonomierat Josef Geisler, Obmann des Tiroler Bauernbundes hat dieses Knebelungsgesetz gegen das bäuerliche Gemeinschaftseigentum im Land Tirol eingebracht und sich damit offen gegen die Interessen der Mitglieder des Tiroler Bauernbundes gestellt.
Einfach peinlich!