Es rauchen die Köpfe hinter verschlossenen Türen.
So darf man sich die Vorbereitungen der Landesregierung zur Novelle des Tiroler Flurverfasssungsgesetzes vorstellen. Scheint doch nicht so einfach zu sein, eine „atypische Enteignung“ der Mitglieder der „atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaften“ in ein „atypisches Landesgesetz“ zu gießen. Selbst wenn nach „Pflach“ alles geklärt scheint und manche Populisten, darunter Landtagsjuristen meinten, die Lösung der Agrarfrage wäre so einfach. Jede halbwegs talentierte Sekretärin könnte diese notwendige Gesetzesnovelle einfach an ihrem PC schreiben.
Nach den bisher schon vorliegenden Gutachten namhafter Persönlichkeiten der Rechtslehre und Rechtswissenschaften scheint an der Einfachheit der Lösung doch einiger Zweifel aufgekommen zu sein. Man braucht kein Prophet zu sein um einige brisante offene Fragen aufzuzeigen.
- Wenn jede Gemeindegutsagrargemeinschaft (GGAG) verpflichtet ist jeden Überling an die Gemeinde abzuliefern, ist dann im Gegenzug jede Gemeinde auch verpflichtet jeden Abgang der GGAG auszugleichen?
- Welche zivilrechtlichen Folgen für das Land bzw. die Gemeinden sind zu erwarten?
- Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Befugnisse erhält der von der Gemeinde bestellte
„Gemeindegutsagrargewalthaber“?
- Darf dieser Gewalthaber fremdes grundbücherliches Eigentum eigenmächtig verscherbeln?
- Welche strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung übernimmt der Gewalthaber?
- Werden die Agrargemeinschaftsmitglieder aus der Vollhaftung entlassen und übernimmt diese dann die politische Gemeinde und deren Gewalthaber?
- Sind die Bestimmungen des Gesetzes mit dem ABGB kompatibel?
- Sind die Bestimmungen des Gesetzes mit den verfassungsmäßigen Grundrechten kompatibel?
- Wird die Opposition samt Schöpf und CO schäumen, weil nicht alle ihre $ Träume erfüllt werden?
- Welche Strafen werden vorgesehen, um den Widerstand der Bauern zu brechen?
Zum Gewalthaber? Das Land Tirol pfeift das Gemeinschaftseigentum der Bauern um rund 175 Jahre auf vor 1848
zurück. Deshalb sollte sie auch ruhig die damaligen Amtstitel verwenden.
Die Novelle des TFLG wird hart und böse ausfallen.
Wird es so böse werden, dass sich die bäuerlichen Abgeordneten gut überlegen müssen, ob diese den Klubzwang über ihr Gewissen stellen können? Dem LH sei versichert, dass die Opposition geschlossen zustimmen wird.
Wird es so böse werden, dass sehr sehr viele Gründe sich öffnen, dieses Gesetz mit allen Mitteln unseres Rechtsstaates zu bekämpfen?
Wir lassen uns überraschen
meint Toni
PS: Mir sind inzwischen schon mindestens zehn weitere brisante offene Fragen eingefallen!