Die TFLG Novelle 2014 wird juristisch bisher denkunmöglich ausfallen. Langsam sickern die sogenannten unverrückbaren Kernpunkte dieser Novelle durch.
„Der vom Gemeinderat zu bestellende Substanzverwalter wird legitimiert, alle Entscheidungen, welche die Substanz der Agrargemeinschaft betreffen eigenständig, nur dem Gemeinderat verpflichtet vorzunehmen.“
„ Der Subanzverwalter ist berechtigt, Grundstücke zu verkaufen, Verträge abzuschließen und zu unterzeichnen, die Jagd zu verpachten, sowie alle anderen den Substanzwert betreffenden Entscheidungen, auch jene der Waldbewirtschaftung ohne Anhörung der Organe der Agrargemeinschaft zu treffen.“
Selbst bei Grundverkäufen wird die Agrargemeinschaft als grundbücherlicher Eigentümer nicht einmal mehr gefragt.
Passiert dies in Tirol?
Unter einer , von der ÖVP dominierten Landesregierung?
Mit Zustimmung der Abgeordneten des Tiroler Bauernbundes?
Wird das der Selbstzerstörungstrip der ÖVP?
Wird das die Selbstzerstörung des Tiroler Bauernbundes?
Das wird einmalig in Westeuropa –„ Danke Tirol“ und viel Spass!