Zur Plünderung freigegeben?

Frei nach den Gebräuchen von Siegern im Mittelalters hat LH Platter die Agrargemeinschaften zur Plünderung heute freigegeben. Ein Substanzverwalter wird bestellt, der allein, bzw. mit Gemeinderatsbeschluss frei über Grund und Boden verfügen kann obwohl noch ein anderer Eigentümer im Grundbuch steht. Das halten selbst gefinkelte Juristen im Kopf nicht aus.

Aus den politischen  Eckpunkten geht eindeutig hervor, dass eine Quasi-Enteignug der Agrargemeinschaften  bevorsteht, als Folge  der von Dr. Eberhard Lang verkündeten Quasi-Erbschaft der politischen Gemeinde.

Wir werden sehen wie weit die politisch von LH Platter abgesegnete Plünderung tatsächlich geht. Werden die eingeforsteten Stammsitzliegenschaften teilweise zu Gnadenholzbeziehern? Wird unser Erspartes geplündert, wie Schöpf dies fordert? Werden wir um unsere Leistungen  zur Verbesserung des summierten Substanzertrages gebracht? Werden wir  Bauern in unseren Eigentumsansprüchen tatsächlich weit vor 1848 zurückgepfiffen?

Dieses Husch- Gesetz wird so viele Fragen offen lassen!

Dem Punkt und dem Beistrich der “ Tirol Heute Sendung“ sei ins Stammbuch geschrieben, dass die Plünderer nicht wie mittelalterliche Heere weiterziehen können sondern mit den Geplünderten weiterhin im selben Land leben müssen.

 

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