Letzte Chance für Agrarier.
So titelt Mag Peter Nindler seinen Leitartikel vom Sonntag und mahnt die Agrarier zur Rechtsstaatlichkeit.
Doch wo haben die Agrarier (Bauern und Agrargemeinschaftsmitglieder) je die Rechtsstaatlichkeit verletzt?
War es 1848 , als die Agrarier ihr Privateigentum vom Landesfürsten anerkannt bekamen?
War es 1900 bei der Grundbuchsanlegung wo nachweisliches Privateigentum der Bauern aus verfahrensökonomischen Gründen mittels Behördenakt amtswegig in Gemeinschaftseigentum der Bauern umgewandelt wurde ( Weideproblematik)?
War es 1938, als unter Adolf Hitler dieses Gemeinschaftseigentum (Fraktionseigentum) der politischen Gemeinde einverleibt wurde?
War es 1950er Jahren, als die Agrarbehörde, angeblich verfassungswidrig unter Anwendung gültiger Gesetze des Landes Tirol das Eigentum der Agrarier neuerlich per Behördenbescheid festlegte bzw. bestätigte oder auch übertrug?
War es nach 2008, als sich die Agrarier mit ihnen im Rechtsstaat ausdrücklich zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln zur Wehr setzten?
Wenn irgend jemand die Rechtsstaatlichkeit und das Eigentumsrecht verletzt hat, so waren es die Behörden des Landes Tirol bzw. jene des vergangenen Kaiserreiches und der Nazidiktatur. Wenn jetzt das Land Tirol mit gesetzlicher Aushebelung der üblichen Normen des Grundbuches, mit gesetzlicher Einpflanzung monokratischer Substanzverwalter in die Organe der Agrargemeinschaft, mit gesetzlichem Verbot der Einspruchsmöglichkeit der Agrarier meint, ihre eigenen Behördenfehler zu beschönigen und reparieren zu können, dazu noch die selbe Behörde als Schiedsrichter bestätigt, kann das bestenfalls als rechtsstaatlicher Durchfall-er bezeichnet werden.
Ich meine Mag. Peter Nindler hätte besser das Land Tirol und seine Landesbehörden zur Rechtsstaatlichkeit mahnen sollen! Bei soviel behördlichem Wirrwarr der letzten 120 Jahre wären die Behördenbescheide des Landes Tirol auf ihren rechtlich korrekten und historisch wahren Inhalt zu durchleuchten.
Eine redliche und ehrliche Landespolitik kann daher schon im eigenen Interesse eine historische Aufarbeitung nicht länger verwehren.