TFLG und seine Blüten!

Die Agrargemeinschaft Gschwent/Fronhausen kaufte unter Verzicht auf Auszahlung ihres Bankguthabens von der Gemeinde Obsteig den „Pflanzgarten“ zum Baulandpreis für Einheimische mit der Verpflichtung, diese Grundstücke nur an Mitglieder oder deren weichende Erben weiter zu geben. Diese Baugründe sind zum Teil noch im Eigentum der Agrargemeinschaft. Die Agrargemeinschaft Gschwent/Fronhausen ist als atypisches Gemeindegut der Gemeinden Obsteig und Mieming festgestellt. So kassiert die Gemeinde wirklich doppelt. Zuerst den Baugrund an die Agrargemeinschaft verkauft und jetzt dürfen die Gschwenter ihr Sparbuch mit den Erlösen aus der vereinbarten Weitergabe direkt an die Gemeinde abgeben und zusätzlich darf der Substanzverwalter die restlichen Baugrundstücke als neuerliches Gemeindegut  veräußern.

Das ist Tiroler Landesgesetz – Recht sieht anders aus!

meint toni

 

 

Schreibe einen Kommentar