Schmutzwäsche aus dem Landhaus

Anscheinend ist die Zeit der großen Schmutzwäsche in der Tiroler Landespolitik und deren Beamtenschaft sozusagen beruflich und politisch „posthum“ angebrochen. Liefern sich doch gerade der ehemals höchste politische Repräsentant Tirols und der ehemals höchste Beamte Tirols einen schriftlichen Schlagabtausch, gespickt mit rabulistischen Verdrehungen der jeweiligen Meinung des Anderen. So weit, so interessant. Vielleicht finden sich im Schmutzkübel des politischen Opportunismus noch einige faul riechende Leckerbissen.

Grundsätzlich ist ein gewisses Maß an Opportunismus die logische Grundlage einer Beamtenschaft, oder auch eines Dienstverhältnisses, denn opportunes Verhalten steigert die Aussicht auf Erfolg und beruflichen Aufstieg. Doch die Dosis ist entscheidend. So wie ein bisschen Feuer eine gute Suppe zum Kochen bringt, so kann Feuer auch verheerende Wirkung haben. Warum sind Opportunisten (verheerende Wirkung des opportunen Verhaltens) in unserer Gesellschaft so negativ besetzt? Die Antwort steht im Duden: „allzu bereitwillige Anpassung an die jeweilige Lage aus (persönlichen) Nützlichkeitserwägungen“.

Da gibt es doch im Land Tirol einen besonderen Günstling des legendären LH Wallnöfer. Ein Herr Arnold hat mit seinem opportunen Verhalten die Spitze der Beamtenschaft erklommen, nun als zeitweiliger Haupttäter (aus heutiger Sicht) in der Agrarbehörde entlarvt, hat dieser natürlich sofort das Lager gewechselt und sich als alter Freiheitskämpfer für die Gemeinden enttarnt.

Weiters gibt es einen pensionierten Beamten der Tiroler Landesregierung, der viele Jahre als Mitglied des Landes-Agrarsenates, als Landes-Grundverkehrsreferent, langjähriger Mitarbeiter und Leiter der Agrarbehörde, die Geschicke der Agrargemeinschaften gelenkt und geprägt hat. Bereits 1991 hat dieser Herr Guggenberger in nachweislicher Kenntnis des VfGH- Erkenntnis vom 1.3.1982 in einem Sonderdruck aus „Der Alm- und Bergbauer“ eine Fachzeitschrift verfasst, die genau das Gegenteil von dem Bescheid enthält, den dieser Herr zu Mieders erlassen hat.

Da gab es doch einen allseits geschätzten Hofrat Oswald Brugger, Herausgeber der Zeitschrift „Der Alm und Bergbauer“, Vertreter der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Alm und Weide, der in einem Lobgesang über Dr. J. Guggenberger schreibt: „Die Rechtseinrichtung einer Agrargemeinschaft ist durch das Bundesgrundsatzgesetz geregelt. Der Inhalt dieser Abhandlung wird daher für alle Bundesländer interessant sein, weil ja die Rechtslage bei den Agrargemeinschaften in den einzelnen Bundesländern nicht wesentlich unterscheidet.“

Reiner Zufall, dass dieser geschätzte Hofrat Vater des LA Dr. Andreas Brugger ist, welcher sich politisch und natürlich aus eigenem wirtschaftlichen Interesse in rabulistischer Weise bemüßigt sieht, die gesetzliche Zuständigkeit der Bodenreform in den Flurverfassungsgrundgesetze auszuhebeln und durch die Bestimmungen der Gemeindeordnung zu ersetzen. Ob hier ein Sohn – Vater Konflikt eventuell zugrunde liegen könnte, ist ein Fall für die Psychoanalyse.

Wenn man im Land Tirol nach Haupttätern im „Kriminalfall“ Agrargemeinschaften sucht, sind diese hier einfach zu finden, zumal zwei davon, eigentlich schon öffentlich geständig sind.

Ob Opportunisten oder Wendehälse besser passt, überlasse ich den Lesern.

Für die strenggläubigen Christen unter den Agrargegnern sind die erstgenannten Hofräte in „allzu bereitwilliger Anpassung“ an den politischen Mainstream, vom Saulus zum Paulus mutiert. Nur bei diesem erfolgte die Bekehrung nicht am Pensionsstichtag.

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