Schon vergessen? Das vielzitierte Erkenntnis des VfGH zu Mieders hat den Kreis eröffnet. Zurück an die Erstinstanz lautete der Spruch? „4 Jahre“ später hat die Erstinstanz, diesmal unter Einhaltung zumindest der größten gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte sich herabgelassen, neuerlich zum Agrarstreit Mieders zu bescheiden. Ein gelernten Österreicher liest aus dem Erkenntnis des LAS zu Mieders zwischen den Zeilen „Der Bescheid ist schwach und steht auf rechtlich wackeligen Beinen!„. Wir wollen euch nicht offen kritisieren, euch und uns nicht international blamieren, daher weisen wir zurück zum neuerlichen Anlauf im Agrarstreit.
Im Kreis geschickt werden in erster Linie die Agrargemeinschaften. Mit den laufenden Entscheidungen „zurück an den Anfang“ wird behördlich und Höchstgerichtlich verhindert, dass im Rechtsstreit alle im Nationalstaat möglichen Instanzen endgültig entschieden haben. Denn nur nach Ausschöpfung aller nationalen Instanzen kann der EUGH angerufen werden.
Selbstverständlich wird die Gemeinde, im Gängelband von Schöpf und Brugger, das Erkenntnis des LAS beim OG bekämpfen. Wenn dazu eine Entscheidung dann bis cá 2015 ergeht, und damit sich der Lauf der Geschichten wiederholt, wird der Agrarstreit Mieders cá 2020 das nächste mal entschieden.
Deshalb diesmal als Bitte formuliert:
Liebe politikverantwortliche in Tirol, verlasst endlich eure eingefahrenen Justamentstandpunkte. Lasst wissenschaftlich klären, wer die wahren Eigentümer der heute grundbücherlich als Agrargemeinschaftseigentum eingetragenen Gemeinschaftswälder und Almen sind. Auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbauende politische und rechtliche Entscheidung sind allemal von besserer Qualität als jene Entscheidungen die von politischen Berufsstreithanseln injiziert werden.
danke