Gut Rosch!

Gut Rosch – Guter Anfang!

So wie wir uns ein „Gutes neues Jahr“ wünschen, wünschen sich jüdische Familien „Gut Rosch“, was soviel wie „Guter Anfang“ bedeutet. Im Rückblick war das 13. Jahr des zweiten Jahrtausend  für die Mitglieder der Agrargemeinschaften ein verdammt schwarzes Jahr. Solche Eingriffe in Privateigentum hat es seit der unrühmlichen Mitte des vergangenen Jahrhunderts in Mitteleuropa nicht mehr gegeben. Zur Zeit steht nur Ungarn und das Land Tirol für postkommunistische Eigentumseingriffe Pate (grundbücherliches Eigentum wird per Gesetz ausgehebelt). Mit diesem politischen Faktum müssen wir derzeit leider leben. Wenig sensibel zu dieser postkommunistischen Vorreiterrolle zeigt sich eine festgefahrene Tiroler Landespolitik unter LH Günther Platter, obwohl dieser genau weiß, dass ihm die bäuerlichen Stimmen bei der Landtagswahl seinen LH Sessel gehalten haben. Freilich haben die fanatisch agierenden Oppositionsparteien und die ungeschickten Opportunisten der damals mitregierenden Partei mit der Vorlage und versuchten Durchsetzung eines ganz sicher verfassungswidrigen Rückübertragungsgesetzes unabsichtlich den politischen Erfolg des LH Platter unterstützt.

Guter Rutsch!

Dieser verunstaltete Neujahrswunsch unserer Zeit sollte vielleicht an übliches Glatteis erinnern. Ich würde dazu gerne auf das politische Glatteis hinweisen, das sich die Beamten unserer Tiroler Landesregierung mit Hilfe der Opposition, des Gemeindeverbandes, der „unabhängigen“ Leitpresse des Landes  und der angeblich unfehlbaren und unabhängigen österreichischen Rechtsprechung selbst aufgeeist haben.  Immer mehr Tiroler, besonders im Bereich eines höheren Bildungsgrades beginnen zu erkennen, dass den Agrargemeinschaften derzeit Unrecht geschieht. Dies bestätigen auch aktuelle Umfragen, wenn man gelernt hat zwischen den Zeilen zu lesen.

Guter Anfang!

Es ist durchaus üblich, mit guten Vorsätzen das neue Jahr zu beginnen. Mein  Vorsatz für das kommende Jahr ist es, möglichst viele meiner Gesinnungsfreunde zu erinnern, dass Gesetze und Gerichtsurteile unseres Rechtsstaates anzuerkennen und zu befolgen sind, auch dann wenn man diese persönlich als Unrecht empfindet. Mein zweiter Vorsatz ist auch, die Gesetzgebung des Landes, die Behörden, die Rechtsprechung und besonders die TirolerInnen auf Grund europäischer Rechtsgrundsätze, historischer Fakten und Urkunden zu erinnern, dass der sogenannte politische Mainstream allein zu wenig ist für verantwortungsvollen Umgang mit Eigentum.

Wissen gibt Kraft!

Kraft gibt uns auch unser inzwischen erworbenes Wissen. Unbestritten haben nicht Tiroler Bauern geltendes Recht verletzt. Vielmehr hat das Land Tirol und der Staat Österreich ihr selbst geschaffenes geltendes Behördenrecht einseitig verletzt und völlig ausgehebelt. Dies unter Missachtung sämtlicher Vorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zu freiem Privateigentum.

Gutes neues Jahr!

Mit „landesüblichem“ kräftigen Händedruck wünsche ich allen unseren Freunden und Gegnern ein „gutes neues Jahr“!

Toni Riser

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