Eskalation im Agrarstreit?

Der Agrarstreit ist eskaliert, als die Agrarbehörde behauptete, die Feststellung des Eigentums derselben Agrarbehörde sei gar nie erfolgt, sondern es habe sich in den seit 50 – 90 Jahre alten rechtskräftigen Eigentumsfeststellungen nicht um Eigentum sondern nur um „nacktes Recht“ gehandelt.

Die Eskalation wurde fortgesetzt, als die selbe Agrarbehörde im Spritzkübelprinzip ohne Überprüfung des wahren Eigentums Gemeindegutsagrargemeinschaften erfand. Vorauseilender Gehorsam war leider schon im vergangen Jahrhundert ein Tadel der Tiroler Verantwortlichen (9/10.11.1938).

Weiterer Teil der Eskalation war die Einstufung vieler Agrargemeinschaften durch die selbe Agrarbehörde zu Gemeindegut auf Grund der nationalsozialistischen Gemeindeordnung.

Jessas – ist die selbe Agrarbehörde erschrocken über das Gift aus der Büchse der Pandora, die sie selbst geöffnet hat. Wir wollten doch nur die Schottergruben, Baugründe, Schipistenerträge usw. treffen, doch niemals den Agrargemeinschaften den Jagdpacht  oder gar die Holznutzung wegnehmen.

Ausgerechnet die selbe Agrarbehörde, die zur rechtlichen Beratung, zur Satzungsgestaltung, zur Eigentumsfeststellung, zur Wahrung der Rechte der Mitglieder usw.  bestellt und eingeführt wurde ist nun Teil der Eskalation! Sie selbe Agrarbehörde ist nun verpflichtet die eskalierte Quasi – Enteignung der Agrargemeinschaften rechtlich umzusetzen.

Ausgerechnet die selbe Agrarbehörde muss nun jene Obmänner wie Martin Kuprian unter Strafandrohung zwingen, gegen die von derselben Behörde erlassenen Regulierungsvorschriften zu verstoßen.

Wer nun glaubt und schreibt, der Widerstand gegen diese Eskalation der Politik, der Behörde und Rechtsprechung sei „die Eskalation“ liegt daneben. Dieser Widerstand ist verständliche Folge  einer eskalierten Tiroler Politik, einer eskalierten Agrarbehörde und einer eskalierten Rechtsprechung.

Die bösen Geister die das Land gerufen -wird das Tirol  nun nicht mehr los!

Die Agrargemeinschaftsmitglieder haben sich als  Bescheidunterworfene, Rechtsunterworfene und  Mehrheitsunterworfene zu fügen. Realpolitisch haben sich solchermaßen Unterworfene dieser Unterwerfung zu fügen.

Trotz dieser realen Feststellung bleibt es unser moralisches Recht, diese Unterwerfung zu kritisieren, rechtlich anzuzweifeln und mit Hilfe wissenschaftlicher Aufarbeitung als politisches Unrecht darzustellen.

meint toni

 

 

 

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