Eigentum ist Diebstahl (Karl Marx)

Eigentum ist Diebstahl“, mit diesen Worten beginnt das Kommunistische Manifest von Karl Marx, im Auftrag des Bundes der Kommunisten um die Jahreswende 1847/1848 verfasst.

Genau diesen Eindruck erweckte LH Stv. Ingrid  Felipe im Oktober dieses Jahres bei einem vereinbarten Termin der Agrargemeinschaft Untermieming. Gesprächsthema waren die mitgebrachten  Urkunden, FEPT,  Kaufverträge, Waldbuch u.a. die lückenlos das Eigentum der Stammsitzliegenschaftsbesitzer  am gemeinschaftlichen Gut der Agrargemeinschaft Untermieming beweisen. Frau Felipe erklärte uns, dass sie sich mit dem Agrarstreit nicht befasst, „zu Eigentum keine Beziehung habe, weil das letzte Hemd sowieso keine Taschen habe“.Ein neuer Termin (10.12.2013)wurde vereinbart, bei dem „ihre Fachleute“ anwesend sein sollten.Die kurzfristige Absage wurde mit der Bemerkung,“dass eh alles erledigt ist“ begründet.

Ein Schelm der dabei denkt: Die Mehrheit der Tiroler Landtagsabgeordneten (sofern sie nicht aus zweifelhaften privaten Interessen agieren) fühlt sich aus populistischen Gründen und Mangels ausreichender schulischer Allgemeinbildung mehr dem Kommunistischen Manifest verbunden, als dem römischen Recht, welches Grundlage unseres ABGB ist.

 

Johann Krug war dabei und stellt dazu einige Fragen:

  •  Warum wurden mit Bundesgesetz vom 24.07 2006 (BGBl 2006/113 die Bestimmungen der §§357 – 360, welche das geteiltes Eigentum verboten, wegen Gegenstandslosigkeit aufgehoben, wenn weniger als zwei Jahre später der Verfassungsgerichtshof mit dem erfundenen Begriff des Substanzwertes dieses nicht mehr verbotenen feudalherrschaftliche Obereigentum wieder neu bestätigte und begründete?
  • Weshalb verweigert das Land Tirol eine  rechtlich und historisch begründete Eigentumsfeststellung des agrarischen Gemeinschaftsgutes vor der angeblich verfassungswidrigen Eigentumsfeststellungen der Agrarbehörden?
  • Warum schauen die „Grünen“ tatenlos zu, wenn die Agrarbehörden die faktisch Enteignung der Agrargemeinschaften zu Gunsten der  Gemeinden mit den Bestimmungen der nationalsozialistischen Reichsdeutschen Gemeindeordnung begründen ?
  • Welchen Grund hat das Land Tirol sich per TFLG,  entgegen  sämtlicher Grundsätze des ABGB, über Kaufverträge, Urkunden und  Besitzstandsnachweise einfach hinwegzusetzen.
  • Haben die „Grünen“ sämtliche ihrer Grundwerte, z.B. die Unterstützung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft schlicht und einfach vergessen?
  • Warum schützen die „Grünen“ in ihrer „nachhaltigen Denkweise“ zwar die unproduktiven Gebirgsflächen, schauen aber bei der  Verbetonierung von Ackerflächen im Ausmaß von jährlich cá 340 österreichischen Bauernhöfen stillschweigend zu?
  • Weshalb wird nicht die Gemeindeordnung ergänzt, sondern das Flurverfassungsgesetz geändert, wenn die rechtskräftig festgestellten Gemeindegutsagrargemeinschaften angeblich der Gemeindeordnung unterliegen?

     

     

     

Schreibe einen Kommentar