Die gewünschte Klarheit!

Unser Landeshauptmann im TT Originaltext: “ Das letzte Erkenntnis hat die gewünschte Klarheit gebracht…….“

Ein Schelm der daraus liest, es wurde die „gewünschte“ Klarheit. Der Landeshauptmann dürfte nicht wissen, dass gerade die Beifügungen, denen man beim Sprechen nicht soviel Gewicht beimisst, in der dann geschriebenen Form oft die klare innere Denkweise hervorbringen. Wir haben uns vor Jahren vom Landeshauptmann auch Klarheit gewünscht. Unsere Bitte nach einer wissenschaftlichen, rechtlich und historisch fundierten Aufarbeitung der Entstehung des heutigen Agrargemeinschaftseigentums wurde vom Landeshauptmann und seinem STV abgelehnt. Diese wissenschaftliche Aufarbeitung würde die zügige Arbeit der Agrarbehörden nur verzögern, war die überhebliche  Erklärung für die Abschlagung unserer Bitte.

Selbstverständlich werden wir als Bürger des Rechtsstaates die Gesetze und Entscheidungen der Behörden  Gerichte befolgen. Auch dann wenn wir diese Gesetze und Entscheidungen als Unrecht empfinden.

Selbstverständlich nehmen wir als Bauern auch unser verfassungsmäßiges Recht in Anspruch, alle Rechtsmittel auszuschöpfen.

Selbstverständlich fügen wir uns auch hier der legitimen Staatsgewalt, so wie zum Beispiel: Wir befolgen den Einberufungsbefehl zum Militärdienst (ersatzweise Zivildienst) obwohl wir den Krieg absolut verachten. Selbst die Einführung des Zivildienstes geht darauf zurück, dass sich einige wenige gegen den gesetzlich gebotenen Wehrdienst aufgelehnt haben.

Den „gewünschten“ Rechtsfrieden wird der Herr Landeshauptmann dann rasch bekommen, wenn dieser eine  unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung der Entstehung des agrarischen Gemeinschaftseigentums aus rechtlicher und historischer Sicht in Auftrag gibt.

 

 

 

 

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