Bürgerinitiative Novellierung des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951

Der AGVWÖ startet eine Bürgerinitiative mit dem Ziel der Novellierung  des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951.

Die seit 1982 im Bodenreformrecht entstandenen Irrungen und Verwirrungen müssen vom Grundsatzgesetzgeber aufgeklärt werden. Das gespaltene Eigentum, welches als Ergebnis dieser Wirrnis mit Erkenntnis VfSlg 18.446/2008 proklamiert wurde, ist vom Bundesgesetzgeber einer Erklärung zuzuführen. „Atypisches Eigentum“ hat nie existiert, genauso wenig „eigentumslose Substanz“ oder „substanzloses Eigentum“.

Em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler, Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Innsbruck, wirkliches Mitglied der österreichischen Akademie der Wissenschaften, einer der führenden Staatsrechtslehrer im gesamten deutschen Sprachraum, hat in einer umfassenden Abhandlung zum Thema „Verfassungsrechtliche Probleme der TFLG-Novelle 2010“ im neuen Forschungsband „Die Agrargemeinschaften in Westösterreich“ die Berechtigung unseres Anliegens ausführlich begründet; em. o. Univ.-Prof. Dr. Theo Öhlinger begründet bereits im ersten Forschungsband, „Die Agrargemeinschaften in Tirol“ (2010), warum unsere Anteilsrechte an den „Gemeindeguts-Agrargemeinschaften“ unter verfassungsrechtlichem Eigentumsschutz stehen. Weil unsere Anteilsrechte seit jeher auch „die Substanz“ mit umfassten, würden unsere Mitglieder und wir enteignet, wenn sich die These vom umfassenden Substanzwertanspruch der Ortsgemeinde durchsetzt!

Wir planen bis Ende März 2012 20.000 Unterschriften in Tirol und Vorarlberg zu sammeln. Unsere Zielvorgabe lautet: Änderung des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951spätestens im Herbst 2012 und damit das Aus für den „Gemeindeguts-Zirkus“ noch vor der Tiroler Landtagswahl im Jahr 2013.

Alle Ausschussmitglieder können und sollen selbstverständlich sofort beginnen Unterschriften im Dorf zu sammeln und das Formblatt in Geschäften, Gemeindeämtern und sonst an geeigneten Stellen im Dorf unter der Obhut unserer Vertrauensleute aufzulegen.

Forderungsprogramms des Verbandes und Maßnahmen der Agrargemeinschaften

Das Forderungsprogramm und den Maßnahmenkatalog des Vorstands unseres neuen Agrargemeinschaftsverbandes an den Bundesgesetzgeber und an die Landesregierungen findet Ihr unter Dokumente.

Dieses Forderungsprogramm kann nur wirksam werden, wenn sich alle Agrargemeinschaften Tirols und Vorarlbergs  an die vom Vorstand vorgeschlagenen und beschlossenen Maßnahmen  im Umgang mit den Gemeinden halten.

 

Für Rückfragen stehen jederzeit zur Verfügung.
Toni Riser       Obmann      (0664 / 113 14 28)
Georg Danzl, plattform AGRAR (0664 / 8443353)

 

Ihr seht, es gibt viel zu tun. Packen wir es an!

Meint Euer

Toni Riser

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