Bauern wehrt euch!

Widerstand ist angesagt! Besonders fleißige im vorauseilenden Gehorsam überschnelle Bezirksforstinspektoren haben ihre „Waldhüter“ angewiesen genau Buch zu führen über abtransportierte Holzmengen aller Eingeforsteten, Nutzungsberechtigten und sonstiger Waldeigentümer, mit der Erklärung dazu, dass ein Bewirtschaftungsbeitrag von Euro 2.50 je fm Holz einzuheben sei. Diese Interpretation des TFLG durch fleißige Beamte wird lustig.

Frage: Müssen jetzt alle die Bürgermeister aller Gemeindegutsagrargemeinschaften, regulierte und unregulierte einen Bewirtschaftungsbeitrag einheben, zum Beispiel Tarrenz, Nasserreith, Wildermieming, Telfs, Heiterwang u.a. die als echte Gemeindegutsagrargemeinschaften gelten und jene Bürgermeister die „atypische Agrargemeinschaften“ in ihrem Gemeindegebiet haben, wie Mieming,  Mötz, Umhausen, Biberwier usw?

Wenn „Ja“ werden sich die Bürgermeister der erstgenannten Gemeinden z.B.  bei lächerlichen 500 fm Rechtholz wegen 1250 Euro keinen Ärger mit den Beziehern von Rechtholz einhandeln wollen und nur unter Zwang diese Maßnahme umsetzen, zumal diese froh sind, wenn die Berechtigten durch  Pflege und  Nutzung von Brennholz und Nutzholz zur Walderhaltung ohne Kosten für die Gemeinde beitragen.

Wenn „Nein“ und nicht alle agrargemeinschaftlichen Grundstücke mit ihren Walderträgen zur Leistung dieses Bewirtschaftungsbeitrages verpflichtet sind, sondern nur die Mitglieder der atypischen Gemeindegutsagrargemeinschaften dann verstößt dieses Landesgesetz gegen jeglichen Gleichheitsgrundsatz.

Deshalb ist auf alle Fälle ziviler Ungehorsam gefragt und keinesfalls so kommentarlos ein Bewirtschaftungsbeitrag zu bezahlen, allenfalls nur über einen rechtskräftigen Bescheid der Agrarbehörde und nur dann, wenn alle agrargemeinschaftlichen Waldgrundstücke  ausnahmslos von dieser Abgabe betroffen sind.

 

Frage der Woche: Was produzieren Amtsschimmel? – Vorne Papier – hinten………..!

 

 

 

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