Bauern vor 1847 zurückgepfiffen

Es scheint so, dass der politische Wille und der rechtliche Wille des Rechtsstaates Österreich die Tiroler Bauern auf ihren Eigentumsanspruch vor 1847 zurückgepfiffen hat. Haus und Gutsbedarf hatten wir schon vor 1847.

Der Rechtsstaat Österreich sagt: Staatliche Privateigentumsanerkennung ungültig, Vergleiche mit mit dem Staatswald ungültig, Gemeindegesetzgebung ungültig, Flurverfassungsgesetz ungültig, Bescheide der Landesregierung ungültig, Eigentumsnachweise ungültig.

Darf der Rechtsstaat, nachdem er erkannt hat, dass das Eigentumsrecht auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, einfach der Agrargemeinschaft alle wirtschaftlichen Grundlagen entziehen, um somit über die Hintertüre wertloses Eigentum zu produzieren?

Darf man das politische Verbrechen eines Rechtsstaates nennen ?

Darf man das ein rechtliches Verbrechen am Rechtsstaat nennen?

Darf man das rechtliche Verbrechen an einer Minderheit nennen?

Hat Hans Kudlich für die Freiheit des Eigentums umsonst gekämpft?

Werden die Tiroler Bauern tatsächlich entschädigungslos enteignet?

 

 

Haben die Tiroler Bauern ohne Lohn und Rechtsanspruch seit 70 Jahren für die Ortsgemeinde gearbeitet?

Werden Tiroler Bauern entrechtet?

Lernt Geschichte – in der DDR, in Ungarn wurden Menschen enteignet und das staatliche Unrecht wurde nach Jahrzehnten eingesehen.

 

Schreibe einen Kommentar