Alois Schöpf stellt sich der Diskussion – Danke!

 

Herr Alois Schöpf hat in seiner Rückantwort aus Wikipedia zu Agrargemeinschaften zitiert.

Aus Osttirol ist bekannt, dass die Vereinnahmung des agrargemeinschaftlichen Vermögens zur Finanzierung des allgemeinen Bedarfs der Ortsgemeinden unter Berufung auf das Einführungsgesetz zur Dt. Gemeindeordnung zu massiven Protesten der Stammliegenschaftsbesitzer und letztlich zur Reaktion der Gauleitung in Klagenfurt geführt hatten. Dr. Wolfram Haller, Jurist der Villacher Agrarbehörde, hat in Konsequenz im Zeitraum 1941 bis 1945 ca 300 Agrargemeinschaften in Osttirol reguliert[16]. Gerade die Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus haben in der zweiten Hälfte der 40er Jahre und in den 50er Jahren zahlreiche Anträge auf Bildung von Agrargemeinschaften begünstigt. Charakteristisch für das Recht der Gemeinschaftsliegenschaften sind oft über die Jahrhunderte nachweisbare Auseinandersetzungen der jeweiligen „Altberechtigten“ („Urhausbesitzer“) mit Zuzüglern, sogenannten Söll-Leuten bzw. Inwohnern.

 

Sehr geehrter Herr Schöpf!

 

Recht herzlichen Dank für die Rückantwort. Ich schätze sehr, dass sie sich einer sachlichen Auseinandersetzung stellen. 

Zum obigen Zitat hätte ich einige Fragen:

Ist es richtig, dass die NS GO das agrargemeinschaftlichen Vermögen zur Finanzierung des allgemeinen Bedarfes der Ortsgemeinde vereinnahmt hat?

Wäre es möglich, dass die Regulierungen von Dr. Wolfram Haller den vorherigen Rechtsstand wieder hergestellt haben?

Wäre es denkbar, dass viele Regulierungen nach 1950 ebenfalls nur den vor 1938 bestehenden Rechtsstand wieder hergestellt haben? 

Vereinnahmt nicht wieder die Ortsgemeinde das agrargemeinschaftliche Vermögen zur Finanzierung des allgemeinen Bedarfes?

Warum kann uns Agrariern nicht endlich eine Urkunde ein Gesetz, eine Verordnung usw. vorgelegt werden, aus der unmissverständlich hervorgeht,  wann, wo und wie die politische Gemeinde wahre Eigentümerin unserer Wälder und Almen geworden ist, nachdem  selbst der NS Reichsstatthalter in Berlin das heutige Agrargemeinschaftseigentum bestätigte? ( siehe anhängende Kurzinfo Seite 23).

 

mit freundlichen Grüßen

toni riser

 

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